EU verpflichtet Textilhersteller zur Finanzierung des Recyclings

Madrid / Europa, November 2025 – Das Europäische Parlament hat im Rahmen der EU-Abfallrahmenrichtlinie neue Regeln zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verabschiedet. Textil- und Schuhhersteller sind künftig verpflichtet, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte am Ende ihres Lebenszyklus zu übernehmen.

Die Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, nationale Systeme einzuführen. Die Vorschriften gelten auch für Online-Händler ohne physische Präsenz in der EU und umfassen Bekleidung, Schuhe, Accessoires und Heimtextilien.

Die Gebühren richten sich nach Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verkaufsvolumen. Für spanische Textilunternehmen bedeutet dies höhere Kosten, aber auch Chancen durch nachhaltiges Design und Materialwahl.

November 1, 2025
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